herausgegeben, vom Arbeitskreis
Deutscher Klappladenhersteller
Ausgabe 4/94
Klappläden sind durch ihre
exportierte Lage am Haus und den damit verbundenen verstärkten Einflüssen der Witterung
sowie auch durch die Art ihrer Anbringung besonderen Beanspruchungen ausgesetzt. Das
bedeutet, daß nicht nur die Klappladenkonstruktion, sondern auch die Holzauswahl und
die Oberflächenbehandlung besonders beachtet werden müssen.
Konstruktlon:
Die Rahmenkonstruktion kann gezapft
oder gedübelt werden, die Abmessungen der Friese betragen mindestens 70 x 30 mm.
Der obere Querfries geht durch, der untere Querfries liegt zwischen den senkrechten Friesen.
Maximale Ladenbreite, ohne senkrechten Mittelfries = 65 cm. Maximale Ladenhöhe ohne
waagerechten Zwischenfries = 170 cm. Bei Nichteinhaltung der obigen Werte kann für
die Stabilität der Läden keine Gewährleistung übernommen werden.
Die Läden sind feuchteabweisend auszubilden, d.h. die waagerechten Zwischenfriese und
unteren Querfriese sind schräg auszufahren, damit Regenwasser ablaufen kann. Der
Lamellenabstand und die Neigung der Lamellen ist so zu wählen, daß ein waagerechter
Durchblick nicht möglich ist. Die Rahmen sind allseitig mit einem Radius von mindestens
2 mm zu runden. Die Stirnseiten der Lamellen können im "Sägeschnitt"
belassen werden.
Holzauswahl:
Als Standardholzarten sind festgelegt:
Kiefer (lasierfähig oder streichfähig), Fichte und Meranti. Andere Holzarten
sind geeignet, wenn deren Stehvermögen und andere Eigenschaften denen der genannten Holzarten
entsprechen. Die Holzqualität muß der DIN 68 360 Teil 1, Gütebedingungen
bei Außenanwendung, entsprechen. Bei der Auswahl der Holzart ist die spätere
Oberflächenbehandlung zu berücksichtigen. Wir verweisen auf die vom Institut
für Fenstertechnik herausgegebene Anstrichtabelle. (siehe Hinweise
zur Oberflächenbehandlung)
Oberflächenbehandlung:
Der Klappladen ist ein durch das Klima
stark beanspruchtes Element. Eine ausreichende Oberflächenbehandlung ist daher notwendig.
Die DIN 18 363 und die "Anwendung von Holzschutzmitteln bei Nadelhölzern" ist
besonders zu beachten. Die Anstrichsysteme müssen für den Verwendungszweck
geeignet sein (Dimensionsstabilität). Um Rißbildungen, Vergrauung und Harzaustritte
zu vermeiden, muß der richtige Anstrich gewählt werden. Bei einem deckenden
Anstrich mit einer Schichtdicke von 100 bis 120 My und einem hellen Farbton sind Rißbildung
und Harzaustritt kaum zu erwarten. Bei dunklen Anstrichen ist bei harzreichen Nadelhölzern,
z.B. bei der Kiefer, mit Harzaustritt zu rechnen. Rißbildungen bei rißanfälligen
Hölzern sind möglich.
Bei Klappläden, die eine lasierte
Oberfläche aufweisen sollen, müssen Dickschichtlasuren mit einer Trockenschichtdicke
von 60 bis 70 My zur Anwendung kommen. Bei rißanfälligen Hölzern können
durch dunkle Lasuren Risse entstehen. Bei Nadelhölzern ist ein Ausharzen, besonders
bei harzreichen Hölzern, wahrscheinlich. Zu d;ünn aufgebrachte Schichten (Dünnschichtlasur)
bringen einen ungenügenden Schutz. Eine Vergrauung und vor allem Rißbildung
ist zu erwarten. (siehe Hinweise zur Oberflächenbehandlung)
Fertigungstoleranzen:
Bei der Herstellung der Läden
werden bei einer Holzfeuchte von 13 +/- 2 % für die Breite und die Höhe Abweichungen
von +/- 2 mm zugelassen. Wer en aus bauspezifischen Gegebenheiten engere Toleranzen benötigt,
sind diese gesondert zu vereinbaren.
Zulässige Abweichungen:
Durch eine einwandfreie Konstruktion,
eine fachmännische Auswahl des Holzes und der Beschläge sowie durch eine ausreichende
Oberfächenbehandlung wird ein Verziehen der Klappläden weitgehend ausgeschaltet.
Das Verziehen von Klappläden ist kein Reklamationsgrund, solange die Funktionsfähigkeit
gewährleistet ist. Unter der Voraussetzung der Funktionsfähigkeit ist eine
Abweichung von der Planheit mit 0,3 % vom Umfang des Klappladens zulässig. Die Messungen
sind waagerecht auf planebener Fläche vorzunehmen. In den meisten Fällen läßt
sich jedoch ein Verzug durch die Wahl geeigneter Beschläge wie Anschläge und Innenverschlüsse
reduzieren.
Montage:
Wir empfehlen, Klappläden mit
stabilen Winkelbändern anzuschlagen. Faltbzw. Doppelläden sollten zusätzlich
mit Eckwinkeln ausgegesteift werden. Falt-und Doppelläden unterliegen aufgrund ihrer
einseitigen Belastung an der Beschlagseite immer einer Absenkung. Läden über
180 cm Höhe sind mit 3 Bändern zu montieren. Vor dem Aufschrauben der Beschläge
sind die Läden mit entsprechenden Grundanstrichen zu behandeln. Bei einer Zwischenlagerung
sind die Läden planeben zu legen. Sie dürfen nicht in geheizten Räumen
gelagert werden.
Sofern Läden entgegen den Richtlinien und Hinweisen behandelt und montiert werden, wird jede Haftung für eventuell auftretende Schäden abgelehnt. Dies gilt insbesondere für das Aufquellen und Verziehen der Läden, das Abblättern von Farbe infolge Feuchtigkeit sowie für Fäulnis.
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Anstrich |
Auswirkungen |
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Vergrauung |
Rißbildung |
Harzaustritt
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deckender Anstrich
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weiß |
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farbig |
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dunkel |
möglich |
zu erwarten |
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Dickschichtlasur
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farblos |
zu erwarten |
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hell |
zu erwarten |
|||
|
dunkel |
möglich |
zu erwarten |
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|
Dünnschichtlasur
|
farblos |
zu erwarten |
zu erwarten |
|
|
hell |
zu erwarten |
zu erwarten |
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|
nußbaum |
zu erwarten |
|||
|
dunkel |
zu erwarten |
zu erwarten |
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bei deckender und lasierender Behandlung
Auswahl des Holzes
Qualität nach DIN 68 360
Holzfeuchte: 13 +/- 2 %
Eignung für Farbbeschichtung
nach endgültiger Farbtonfestlegung
Konstruktion der Holzelemente nach DIN 68 121
wasserabweisend
oberfächenbeschichtungsmittelfreundlich
Verarbeitung der Elemente
nach den Richtlinien des Arbeitskreises Deutscher Klappladenhersteller
Holzschutzmlttel
nach DIN 68 800
Grundanstrich nach DIN 18 363
Zwischenschliff
Zwischenanstrich
Zwischenschliff
Endanstrich
Gesamtschlchtdicke: 100 bis 120
My
Bei lasierender Behandlung wie oben, jedoch Gesamtschichtdicke: 60 bis 70 My.
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Textquellen: Arbeitskreis dt. Klappladenhersteller