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Blendschutz
an Bildschirmarbeitsplätzen:
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Der Schutz des Menschen stand bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 90/270 in nationales Recht im Vordergrund. Dies ist durchaus von Bedeutung, bedenkt man, daß beispielsweise bleibende Haltungs- oder Sehschaden die Konsequenz negativer Einflußfaktoren am Arbeitsplatz sein können. Auch der Blendschutz wird von der "Verordnung über Sicherung und Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit Bildschirmgeräten (BildschArbv)", ab dem 20. Dezember 1996 berührt. Neue Arbeitsplötze müssen mit einem "verstellbaren Blendschutz" am Fenster ausgerüstet werden. Bestehende Arbeitsplötze sind bis zum 31.12.1999 nachzurüsten. Besonders vor dem Hintergrund einer höheren Arbeitszufriedenheit in Verbindung mit der Steigerung der Produktivität möchten wir als fachkompetenter Anbieter von Sonnenschutztechnik auf unsere Lösungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Wir halten für Sie sowohl Standardiösungen als auch speziell für Blendschutz und Tageslichtnutzung konzipierte Spezialprodukte bereit. Durch eine Optimierung der Tageslichtnutzung erfüllen die letztgenannten Produkte sowohl die Forderung der Energieeinsparung bei gleichzeitig gewahrtem Blendschutz. Fordern Sie die Beratungsbroschüre "Blendschutz für Bildschirmarbeitsplötze" zur weiteren Information an. Wir hoffen auf ihr Interesse zu stoßen und empfehlen Ihnen unsere Beratung im konkreten Bedarfsfall. Rufen Sie uns an! Mit
freundlichen Grüßen
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