Vertrags- und Ausschreibungsgrundlagen
Zeichnungen und Ausschreibungstext der Architekten. Die Ausführung sowie alle
verwendeten Materialien haben den einschlägigen DIN-Vorschriften, der elektrisch-technische
Teil den VDE-Vorschriften zu entsprechen.
Insbesondere gelten:
DIN 18 358 Rollladenarbeiten
DIN 18 360 Metallbauarbeiten
DIN 18 364 Oberflächenschutz an Stahl und Aluminiumbauten
DIN 18 073 Rollabschlüsse, Sonnenschutz, Verdunkelungen
Materialvorgaben
Sämtliche Befestigungsteile (Schrauben etc.) sind in Edelstahl auszuführen.
Verbindungsteile sind gleichfalls in nichtrostender Ausführung, Edelstahl, Aluminium
oder Kunststoff zu liefern. Dies gilt grundsätzlich für alle Markisenarten.
Konsolen, Führungsrohre, Querrohre (Umlenkrohre, Windlastträger) sowie Halterungen
sind aus Aluminium zu fertigen bzw. gem. Ausschreibung aus Edelstahl.
Bohrungen, Stanzungen, Schnitte, Schweißnähte usw. an sichtbaren Teilen
sind sauber, sichtbare Ecken von Konsolen abgerundet (r= min. 10 mm bzw. nach Vorgabe)
auszuführen.
Wellenlagerung: die Welleneinsätze bestehen aus profiliertem Aluminiumguß,
alternativ technischem Kunststoff. Sie sind durch einen Mitnehmer gegen die 4-kt 14mm
Welle fixiert. Die Kupplungen bestehen aus Aluminiumvollmaterial, alternativ Edelstahl,
sie sind durch Edelstahlelemente gegen die Einsätze fixiert. Die Wellen laufen
auf wartungsfreien Kunststoff- kugellagern mit Glaskugeln. Stahlkugellager sind nicht
zugelassen. Innenloch der Kugellager 4-kt 14 mm passend für Kupplungen.
Oberflächen
Aluminium- und Abkantteile sind zusätzlich durch Eloxal bzw. Polyesterbeschichtung
zu schützen. Bezüglich Haftfähigkeit, Lichtbeständigkeit und Oberfläche
sind die einschlägigen DIN-Vorschriften zu beachten. Farbe nach Wahl aus RAL-Karte.
Die Lieferung von Edelstahlrohren und Edelstahlteilen (Schrauben) hat in sauberer,
blanker Oberfläche ohne Aufdruck zu erfolgen.
Stahlteile sind feuerverzinkt auszuführen; soweit techn. nicht möglich ist
auch galvanische oder sendzimierte Verzinkung zulässig, jedoch nur an witterungsgeschützten
Teilen.
Behang
Geschlossene Optik
Gewebe hergestellt aus Acrylfaser (z. B. Dolan oder Leacryl), ultra farbecht, Gewicht
mindestens 300 Gramm/qm, Materialfaser spinndüsengefärbt, Reißfestigkeit
in Kettenrichtung 150 kg, in Schußrichtung 100 kg, Flourcarbon-Marken-Spezialausrüstung
(Scotchgard). Eine hochwetterbeständige, verrottungsichere, bakterienfeste und
gegen Chemikalien und Säuren beständige Qualität ist zu bestätigen.
Die Verbindungsnähte und Säume sind als Doppelnaht in Doppelsteppstich oder
gleichwertig auszuführen. Der zuverwendende Faden hat den hohen Qualitätsnormen
des Gewebes zu entsprechen. Dessin nach Wahl aus Kollektion des Herstellers.
Gitter Optik
Soltis-Screen 92, schwere Qualität, 350 g pro qm, Trägergewebe aus hochreißfestem
Polyester, Beschichtung PVC, feuerfest mit UV-Absorber und fungizid ausgerüstet,
Ober- flächenbehandlung Acryllack mit schmutzabweisender Ausrüstung. Hohe
Dimensionsstabilität durch PRECONTRAINT - Vorspannverfahren. Reißkraft Kettenrichtung
310kg, Schußrichtung 240 kg. Verbindungsnähte quer hochfrequenzveschweißt.
Acryl/Polyester-Monofil (Tabella-fil, Valmex-Shadow) Gewebe, hergestellt aus spinndüsengefärbten
Materialfasern, Gewicht ca. 225 Gramm/qm, Reißfestigkeit 200 kg in Kettenrichtung,
85 kg in Schußrichtung. Weitere Eigenschaften siehe oben.
PVC-ummantelte Glasfasergewebe (Screenglas), schwere Qualität Gewicht ca. 500
Gramm/qm, Reißfestigkeit in Kettenrichtung 185 kg, in Schußrichtung 125kg.
PVC-ummanteltes Polyester- gewebe, untere Vorspannung beschichtet, dadurch hohe Dimensionsstabilität.
Oberflächenbehandlung: Acryllack (Soltis-Screen).
Die Behänge müssen hochfrequenzverschweißt und die Seiten mit einem
Spezialband verstärkt sein. Für Fallstäbe sind Nutrohre vorzusehen.
Eine Umschlingung des Fallstabes durch den Behang ist wegen der Haltbarkeit der Schweißnaht
nicht zulässig.
Zeichnungsunterlagen
Dem Angebot sind Planunterlagen beizulegen aus denen die angebotene Konstruktion
Markisenart, samt allen individuellen Gestaltungselementen wie Schienenverlauf, Führungen,
Abdeckungen, Fallstab, Arme usw. und die Funktionsfähigkeit klar ersichtlich sind.
Der Auftragnehmer übernimmt mit der Auftragserteilung die Verpflichtung für
alle Positionen Ausführungszeichnungen anzufertigen und in 3-facher Ausfertigung
dem Architekten bzw. der Bauleitung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.
Bei Lieferung einer Steuerung sind für die bauseitige Elektro-Leitungsinstallation
vollständige Leitungs- und Stromlaufpläne rechtzeitig vorzulegen. Die Fertigung
der Steuerung darf erst nach Genehmigung dieser Pläne beginnen.
Die Haftung des Auftragnehmers wird dadurch nicht eingeschränkt. Für diese
Planungsarbeiten erfolgt keine besondere Vergütung. Die Leistungen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Koordination mit anderen Gewerken
Die Sonnenschutzanlage, einschließlich Befestigungen, ist mit der Fensterkonstruktion
abzustimmen. Alle bauseits durch die Fassaden- bzw. Fensterfirma notwendigen Maßnahmen
und Leistungen zur Befestigung der Sonnenschutzanlagen an der Fassade (z.B. Verstärkungen,
Gewinde, Bohrungen, Bolzen usw.) sind rechtzeitig anzumelden und verantwortlich zu
klären. Das Setzen von Gewindebolzen erfolgt bauseits.
Bei motorisch betriebenen Anlagen hat der Auftragnehmer die komplette Steckkupplung
(Schutzart IP 54, VDE geprüft) einschließlich Halterung, mitzuliefern. Der
Motor ist mit einer ca.300 mm langen Leitung zu liefern an dessen Ende der Stecker
fest montiert ist. Die gelieferte Kupplung wird bauseits an die vorhandene Zuleitung
installiert, zusammengesteckt und in die Halterung eingeführt.
Enthält der Auftrag eine Steuerung, so sind die Steuergeräte vom Auftragnehmer
frei Haus an die Installationsfirma, die die Verdrahtungen, Montage und Anschlüsse
vornimmt, zu liefern.
Gerüste: Für die Montage an zwei- und mehrstöckigen Bauteilen wird bauseits
ein Gerüst erstellt. Die terminliche Abstimmung für die Gerüstvorhaltung
hat rechtzeitig zu erfolgen.
Gewährleistung
Auf alle Teile einschließlich Montage, Elektrosteuerung, Stoffbespannung usw.
wird eine uneingeschränkte Gewährleistung für Funktion und Material
(Haltbarkeit und Eigenschaft) gegeben. Sie beträgt:
2 Jahre, Gewährleistung auf Elektroteile, Steuerungen und Motore 1 Jahr.