Förderprogramme

Geld sparten

Die Preise für Heizöl und Gas steigen stetig an und ein Ende ist nicht in Sicht. Um die Kosten einzudämmen, bleibt Ihnen als Hausbesitzer nur ein Weg: Energiesparen, dort wo es Sinn macht!

Förderprogramme nutzen - Bares Geld kassieren

Nie gab es in Deutschland soviele und vor allem umfangreiche Förderungen und Zuschüsse für Renovierer und Modernisierer.

Wer jetzt plant, seine Rollladen und Fenster zu tauschen erhält durch eines der zahlreichen Förderprogramme finanzielle Unterstützung. Attraktive Darlehen und Zuschüssse bietet die KfW-Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Interessierte finden unter www.foerderdata.de neben den Informationen über die verfügbaren Förderprogramme auch noch umfassende und unverbindliche Unterstützung bei der Umsetzung der geplanten Bau-, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten.

Nutzen Sie Ihre Chance jetzt: Renovieren Sie, tragen Sie Ihren Teil zum Umweltschutz bei und sparen Sie Energie und damit bares Geld!

Steuerbonus bei Handwerkerleistungen

Seit dem 1. Januar 2009 können Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen bis 6.000,- EUR zu 20 % direkt von der Steuer absetzen. Das bedeutet letztlich max. 1.200,- EURO Steurersparnis,

Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Rechnung mit diesen ausgewiesenen Arbeitskosten aus - fragen Sie uns danach - es lohnt sich.

Der KfW-Zuschuss - Einfacher geht‘s nicht!

Zuschuss für Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmen-Kombination

In 5 (!) einfachen Schritten:

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1. Angebot durch den Handwerksbetrieb einholen.

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2. Dieses Angebot direkt bei der KfW-Förderbank per Antrag ein reichen.

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3. Nach Zusage der KfW energetische Sanierung
durchführen lassen.

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4. Handwerkerrechnung bei der KfW-Förderbank
einreichen.

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5. Die KfW überweist Ihnen 5% der Investitionssumme (max. 2500,-) direkt auf Ihr Konto.

Aus der Liste förderfähiger Kosten der KfW-Förderbank:
  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
  • Einbau bzw. Erneuerung von Rollladen/Verschattungselementen
  • Einbau bzw. Erneuerung der Fenster
  • Maler- und Putzarbeiten, Fassadenverkleidung

Im einzelnen sind folgende Punkte föderungswürdig:

  1. KfW - Förderprogramm: Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
  2. KfW- Förderprogramm: Wohnraum "Modernisieren - Altersgerecht Umbauen (155)

Investitions-Zuschüsse

Steuern sparen

KfW-Föderprogramm für energieeffizientes Sanieren (430)

Gefördert werden die Materialkosten sowie die Kosten der Handwerksleistungen für die im Zusammenhang mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten:

Ausbau und Entsorgung der alten Fenster

  1. Einbau neuer Fenster (inklusive Balkontüren, Verglasung von Loggien und Balkonen sowie Austausch der bereits
  2. vorhandenen Fensterelemente von Wintergärten)
  3. Austausch vorhandener Verglasung
  4. Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
  5. Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
  6. Abdichtung der Fugen
  7. Dämmung der Rollladenkästen
  8. Einbau neuer Fensterbänke 
  9. Einbau neuer Rollläden
  10. Einbau neuer Verschattungselemente
  11. Erneuerung Hauseingangstüren und anderer Außentüren beheizter Räume
  12. Nicht übernommen werden die Kosten für die Neuerrichtung von Wintergärten.

Zinsverbilligtes Darlehen, hohe Tilgungs zuschüsse Förderhöchstbeträge pro Wohneinheit.

KfW-Förderprogramm: Wohnraum "Modernisieren - Altersgerecht Umbauen (155)

Im Programm 155 fördert die KfW alle Umbauten, die Ihnen das gute Gefühl geben, in Ihren vier Wänden bestens aufgehoben zu sein. Beseitigen Sie störende Barrieren und leben Sie, wie es Ihnen gefällt! Mit modernen Umrüstungen wohnen Sie komfortabler und fühlen sich unabhängig von körperlichen Einschränkungen in jedem Alter wohl.

Ihr KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Ihre Vorteile:

  • Top-Zinssatz ab 1,51 % effektiv pro Jahr
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • 5 oder 10 Jahre Zinsbindung
  • kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

Diese Förderung kommt Ihnen als Privatperson jeden Alters und Familienstands zugute. Nicht nur als Wohnungseigentümer oder Eigenheimbesitzer, auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen.

Die KfW finanziert beim barrierereduzierenden Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden, insbesondere folgende Maßnahmen:

  1. Anpassungen der Wohnungsgrundrisse zur Schaffung von Bewegungsflächen,
  2. Verbreiterung von Türöffnungen
  3. Umbau von Sanitärräumen
  4. verbesserter Gebäude- und Wohnungszugang (z. B. durch Gegensprechanlagen, Türantriebe, beidseitige Handläufe in Treppenhäusern, Überbrückungen von Stufen durch Rampen, Abbau von Schwellen)
  5. Einbau von Aufzügen oder Anbau von Aufzugstürmen
  6. Erweiterung der Wohnfläche, z. B. durch Umwidmung bisher nicht genutzter Flächen oder Dachgeschossausbau
  7. Schaffung von Gruppenräumen und frei erreichbaren Entsorgungseinrichtungen
  8. Einbau von leichtgängigen Fenstern und Fenster Türen
  9. Umrüstung von Rollläden auf komfortable Motorbedienung

 

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Fußnote: Stand Juni 2009, Laufzeit 10 Jahre, effektiver Zinssatz Hinweis: Die dargestellten Fördermaßnahmen sind ggf. nicht kombinierbar. Beispiel für maximale Steuerersparnis.

Prospekt: Energiesparen mit Roma

energiesparen-mit-roma.pdf (2,7 MiB)