Klappläden aus Holz - technische Hinweise

AK

herausgegeben, vom Arbeitskreis Deutscher Klappladenhersteller 

(gekürzte und evtl. veraltete Ausgabe - bitte Download beachten)

Klappläden sind durch ihre exportierte Lage am Haus und den damit verbundenen verstärkten Einflüssen der Witterung sowie auch durch die Art ihrer Anbringung besonderen Beanspruchungen ausgesetzt. Das bedeutet, daß nicht nur die Klappladenkonstruktion, sondern auch die Holzauswahl und die Oberflächenbehandlung besonders beachtet werden müssen.

Konstruktlon:
Die Rahmenkonstruktion kann gezapft oder gedübelt werden, die Abmessungen der Friese betragen mindestens 70 x 30 mm. Der obere Querfries geht durch, der untere Querfries liegt zwischen den senkrechten Friesen. Maximale Ladenbreite, ohne senkrechten Mittelfries = 65 cm. Maximale Ladenhöhe ohne waagerechten Zwischenfries = 170 cm. Bei Nichteinhaltung der obigen Werte kann für die Stabilität der Läden keine Gewährleistung übernommen werden. Die Läden sind feuchteabweisend auszubilden, d.h. die waagerechten Zwischenfriese und unteren Querfriese sind schräg auszufahren, damit Regenwasser ablaufen kann. Der Lamellenabstand und die Neigung der Lamellen ist so zu wählen, daß ein waagerechter Durchblick nicht möglich ist. Die Rahmen sind allseitig mit einem Radius von mindestens 2 mm zu runden. Die Stirnseiten der Lamellen können im "Sägeschnitt" belassen werden.

Holzauswahl:
Als Standardholzarten sind festgelegt: Kiefer (lasierfähig oder streichfähig), Fichte und Meranti. Andere Holzarten sind geeignet, wenn deren Stehvermögen und andere Eigenschaften denen der genannten Holzarten entsprechen. Die Holzqualität muß der DIN 68 360 Teil 1, Gütebedingungen bei Außenanwendung, entsprechen. Bei der Auswahl der Holzart ist die spätere Oberflächenbehandlung zu berücksichtigen. Wir verweisen auf die vom Institut für Fenstertechnik herausgegebene Anstrichtabelle.

Oberflächenbehandlung:
Der Klappladen ist ein durch das Klima stark beanspruchtes Element. Eine ausreichende Oberflächenbehandlung ist daher notwendig. Die DIN 18 363 und die "Anwendung von Holzschutzmitteln bei Nadelhölzern" ist besonders zu beachten. Die Anstrichsysteme müssen für den Verwendungszweck geeignet sein (Dimensionsstabilität). Um Rißbildungen, Vergrauung und Harzaustritte zu vermeiden, muß der richtige Anstrich gewählt werden. Bei einem deckenden Anstrich mit einer Schichtdicke von 100 bis 120 My und einem hellen Farbton sind Rißbildung und Harzaustritt kaum zu erwarten. Bei dunklen Anstrichen ist bei harzreichen Nadelhölzern, z.B. bei der Kiefer, mit Harzaustritt zu rechnen. Rißbildungen bei rißanfälligen Hölzern sind möglich.

Bei Klappläden, die eine lasierte Oberfläche aufweisen sollen, müssen Dickschichtlasuren mit einer Trockenschichtdicke von 60 bis 70 My zur Anwendung kommen. Bei rißanfälligen Hölzern können durch dunkle Lasuren Risse entstehen. Bei Nadelhölzern ist ein Ausharzen, besonders bei harzreichen Hölzern, wahrscheinlich. Zu d;ünn aufgebrachte Schichten (Dünnschichtlasur) bringen einen ungenügenden Schutz. Eine Vergrauung und vor allem Rißbildung ist zu erwarten.

Fertigungstoleranzen:
Bei der Herstellung der Läden werden bei einer Holzfeuchte von 13 +/- 2 % für die Breite und die Höhe Abweichungen von +/- 2 mm zugelassen. Wer en aus bauspezifischen Gegebenheiten engere Toleranzen benötigt, sind diese gesondert zu vereinbaren.

Zulässige Abweichungen:
Durch eine einwandfreie Konstruktion, eine fachmännische Auswahl des Holzes und der Beschläge sowie durch eine ausreichende Oberfächenbehandlung wird ein Verziehen der Klappläden weitgehend ausgeschaltet. Das Verziehen von Klappläden ist kein Reklamationsgrund, solange die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist. Unter der Voraussetzung der Funktionsfähigkeit ist eine Abweichung von der Planheit mit 0,3 % vom Umfang des Klappladens zulässig. Die Messungen sind waagerecht auf planebener Fläche vorzunehmen. In den meisten Fällen läßt sich jedoch ein Verzug durch die Wahl geeigneter Beschläge wie Anschläge und Innenverschlüsse reduzieren.

Montage:
Wir empfehlen, Klappläden mit stabilen Winkelbändern anzuschlagen. Faltbzw. Doppelläden sollten zusätzlich mit Eckwinkeln ausgegesteift werden. Falt-und Doppelläden unterliegen aufgrund ihrer einseitigen Belastung an der Beschlagseite immer einer Absenkung. Läden über 180 cm Höhe sind mit 3 Bändern zu montieren. Vor dem Aufschrauben der Beschläge sind die Läden mit entsprechenden Grundanstrichen zu behandeln. Bei einer Zwischenlagerung sind die Läden planeben zu legen. Sie dürfen nicht in geheizten Räumen gelagert werden.


Sofern Läden entgegen den Richtlinien und Hinweisen behandelt und montiert werden, wird jede Haftung für eventuell auftretende Schäden abgelehnt. Dies gilt insbesondere für das Aufquellen und Verziehen der Läden, das Abblättern von Farbe infolge Feuchtigkeit sowie für Fäulnis.

An dieser Stelle möchten wir unsere Besucher auf eine Richtlinie des “Arbeitskreises Deutscher Klappladenhersteller im Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.• hinweisen.